Leistungen

Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit steht stets der Mensch. Wir sind überzeugt, dass ein guter Notar ein hervorragender Jurist mit fundiertem Wissen und ausgeprägter Präzision sein muss, daneben aber auch ein gutes Verständnis für die Anliegen, Sorgen und Nöte seiner Mandanten haben sollte. Geduld, Einfühlungsvermögen und die Ausrichtung auf Konfliktlösung zeichnen uns aus.

Wir betreuen Sie mit Beurkundungen jeder Art, insbesondere im Bereich des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts, des Immobilienrechts, des Erb- und Familienrechts sowie im Vorsorgerecht. Dabei errichten wir öffentliche Urkunden mit besonderer Beweiskraft, aus denen später auch die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Das erspart unnötige Beweisaufnahmen und Gerichtsprozesse.

 

Immobilienkauf & Co.

HauskaufEin Schwerpunkt unseres Notariats liegt im Immobilienrecht, sei es beim Kauf einer Bestandsimmobilie oder vom Bauträger, bei der Begründung von Wohnungseigentum, bei der Bestellung von Grundschulden oder sonstigen Rechten an Grundstücken. Stets steht dabei neben der zügigen Umschreibung des Eigentums und Abwicklung der Verträge die sachgerechte, rechtssichere Vertragsgestaltung im Vordergrund. Wir stehen dafür ein, dass keine Partei in eine „Vorleistungsfalle“ gerät, sondern ihre Leistung stets nur dann erbringt, wenn auch die andere Partei leistet. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei den rechtlichen Fragen zur Finanzierung Ihres Kaufs und übernehmen die gesamte Abwicklung mit Behörden, Finanzämtern, Grundbuchämtern und Banken. So können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren: Ihre neue Immobilie.

 

Unternehmen & Gesellschaften

shutterstock_108327116Sie haben eine tolle Geschäftsidee und wollen diese am Markt präsentieren? Sie leiten ein arriviertes Unternehmen und wollen die rechtlichen Weichen für den weiteren Erfolg richtig stellen? Wir betreuen Sie und Ihre Gesellschaft ein ganzes „Unternehmensleben“ lang. So finden wir mit Ihnen und Ihrem Steuerberater die für Sie optimale Rechtsform, unterstützen Sie bei der Gründung Ihres Unternehmens, bei der Anmeldung zum Handelsregister, der Kommunikation mit der IHK und dem Finanzamt. Gleich ob Sie ein neues Unternehmen gründen möchten, Satzungsänderungen oder Kapitalmaßnahmen anstreben, alltägliche Fragen wie die Änderung der Firma, die Änderung des Unternehmenssitzes oder einen Wechsel in der Geschäftsführung vornehmen möchten, oder ob Sie eine Hauptversammlung abhalten wollen: Wir betreuen Sie gerne. Das gilt natürlich in gleicher Weise für den Abschluss von Gewinnabführungsverträgen zwischen Gesellschaften, den Verkauf von Unternehmensanteilen oder die sachgerechte und mit dem Erb- und Steuerrecht abgestimmte Planung der Unternehmensnachfolge.

 

Unternehmensnachfolge & sonstige Übertragungen

shutterstock_164496950Nachfolgeberatung ist unsere Leidenschaft. Nicht ohne Grund liegt ein Hauptaugenmerk unserer Tätigkeit auf der Nachfolgeplanung, insbesondere im unternehmerischen Bereich des Mittelstands. Eine geordnete Nachfolge will – wie ein kluger Schachzug – sorgsam geplant sein. Wir beraten Sie nicht nur rechtlich und bieten maßgeschneiderte Lösungen, die das Unternehmensrecht optimal mit dem Steuer-, Erb- und Pflichtteilsrecht verzahnen. Manchmal hilft uns unser Erfahrungsschatz sogar, Sie bei der originär unternehmerischen Entscheidungsfindung zu unterstützen. Daneben beraten wir Sie selbstverständlich auch bei Immobilienübergaben innerhalb der Familie und suchen bei komplexeren Sachverhalten nach kreativen Lösungen, wie etwa durch Gründung von Familiengesellschaften. Auch hier tragen wir den besonderen Bedürfnissen einer vorweggenommenen Erbfolge mit ihren steuer- und erbrechtlichen Bezügen Rechnung. Stets gilt: Jeder Fall ist anders. Seriöse Nachfolgeplanung erfordert viel Zeit, und die nehmen wir uns für Sie. Denn das Ergebnis zählt.

 

Testamente & Co.

shutterstock_213231856Besondere Bedeutung kommt in unserer Kanzlei dem Erbrecht zu: Nirgends ist die Verzahnung mit anderen Gebieten (Unternehmensrecht, Familienrecht, Steuerrecht) komplexer, nirgends sind Fehler schwerwiegender als im Bereich des Erbrechts. Denn hier gibt es häufig keine zweite Chance. Daher widmen wir uns diesem Rechtsgebiet mit vollem Einsatz und mit höchster Akribie. So erstellen wir für Sie Ihr maßgeschneidertes Testament (das häufig über das sog. Berliner Testament hinausgeht), prüfen verschiedene Szenarien unter Berücksichtigung der gesetzlichen Erbfolge, des Pflichtteilsrechts, des Ehegattenerbrechts und des Steuerrechts und sorgen für eine rechtssichere Aufbewahrung und jederzeitige Auffindbarkeit Ihrer Verfügung im Todesfall. Gleich ob „einfaches“ Testament, anspruchsvolle Gestaltung bei Privatleuten (etwa wegen vor- oder außerehelicher Kinder, bei sog. Überschuldeten- oder Behindertentestamenten) oder komplexe erbrechtliche Gestaltungen und Nachfolgeplanungen des Unternehmers: Wir nehmen Ihre Motivationen ernst und betreuen Sie auf höchstem Niveau.

 

Ehe & Familie

shutterstock_115708660Gleich ob Ehe oder nichteheliche Lebensgemeinschaft: Die vertragliche Vorsorge zur Regelung der entsprechenden Rechte und Pflichten (Zugewinnausgleich, Unterhaltspflichten, Rentenansprüche, Sorgerecht etc.) ist besser als ein späterer Gerichtsprozess. Sorgen Sie daher vor und regeln Sie Ihre Rechtsverhältnisse, solange Sie sich einig sind und kein Streit besteht. Im besten Fall werden Sie Ihren Ehe- bzw. Partnerschaftsvertrag nie brauchen; falls aber doch, ist ein rechtswirksames, umsichtig ausgearbeitetes und allen Interessen gleichermaßen verpflichtetes Regelwerk ganz sicher die vorzugswürdige Alternative zu einem gerichtlichen Streit. Wir betreuen Sie bei vielen rechtlichen Fragen rund um Ihre Ehe oder Partnerschaft, sei es durch Ausarbeitung eines Ehevertrages, einer Vereinbarung für Getrenntleben oder Scheidung, sei es durch Regelungen zur Aufteilung gemeinschaftlichen Grundbesitzes etc. Ebenso sind wir für Adoptionen die richtigen Ansprechpartner.

 

Patientenverfügung & Notfallvorsorge

shutterstock_90663067Eine plötzliche Handlungsunfähigkeit kann jeden ereilen: Nicht nur altersbedingte Schwäche, sondern auch plötzliche schwere Krankheiten oder ein Unfall führen häufig dazu, dass man seine eigenen Angelegenheit nicht mehr selbst regeln kann. Wer für diesen Fall nicht vorgesort hat, bekommt für Fragen im geschäftlichen und unternehmerischen Verkehr, für Grundstücksangelegenheiten und für die Kommunikation mit Ärzten und Krankenhäusern einen gerichtlichen Betreuer bestellt. Der Betreuer entscheidet dann für Sie. Erfahrungsgemäß wünschen unsere Mandanten dies häufig nicht; vielmehr soll sich eine selbst gewählte Vertrauensperson um alles kümmern. Wir beraten Sie umfassend zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht und statten Sie mit den nötigen Dokumenten aus, um eine gerichtliche Betreuerbestellung und ggf. eine unerwünschte „Apparatemedizin“ zu vermeiden.

 

Streitschlichtung

shutterstock_143944360Generell ist unser Motto: Wir bemühen uns um unsere Mandanten auch dann, wenn sich ausweglos erscheinende Konfliktsituationen ergeben haben. Dann suchen wir gemeinsam nach Lösungen, wirken als unabhängige Berater deeskalierend, führen unterschiedliche Ansichten zusammen und vermeiden dadurch so manchen gerichtlichen Streit. Dies gilt insbesondere bei Familienkonflikten mit vielen Beteiligten. Dabei geht es an der Schnittstelle des Erbrechts zum Unternehmens- und Familienrecht häufig um Nachlass- und Nachfolgestreitigkeiten im Kontext von Familienunternehmen, Patchworkfamilien, um streitige Erbengemeinschaften oder Streit um künftiges Erbe. Wir sind überzeugt: Durch aktives Zuhören, unvoreingenommene unparteiische Beratung und den Rückgriff auf einen großen Erfahrungsschatz in den betroffenen Rechtsgebieten lässt sich Streit oft vermeiden oder auflösen, und zwar zum Wohle aller. Das schont Ihre Nerven und vermeidet Kosten für weitere Rechtsberater und Gerichtsprozesse.